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VonLin

Grenze zum Anlagebetrug: Bitmain verkauft KASPA Miner KS3 trotz Netwerkübernahme

Als professioneller Anbieter von Mining-Hardware beobachten wir den Markt sehr genau und möchten unseren Kunden eine umfassende Beratung anbieten. Uns erreichen in letzter Zeit sehr viele Kundenanfragen zum Bitmain Antminer KS3. Einem ASIC-Miner für die Kryptowährung KASPA (KAS).

Wir raten unseren Kunden zum jetzigen Zeitpunkt von einem Kauf dieses Geräts ab. Aus diesem Grund werden wir auch in der näheren Zukunft keine KS3 Miner zum Kauf anbieten.

Warum wir keinen Antminer KAS Miner KS3 anbieten

Aktuell wird der KAS3 Miner von Bitmain für 49.800 USD als Pre-Order angeboten:

Wenn wir die Netzwerk-Hashrate des Kaspa-Netzwerks genauer betrachten stellen wir fest, dass die Miningleistung im Netzwerk sprunghaft angestiegen ist:

Die aktuelle Hashrate des gesamten Netzwerks liegt damit bei etwa 1210 TH/s. An dem oben dargestellten Graphen lässt sich erkennen, dass Bitmain vermutlich im März 2023 mit zahlreichen Antminern zu minen begonnen hat. Die weitere Steigerung von etwa 66% lässt erahnen, dass Bitmain aktuell etwa 95 KS3 Miner – mit je 8.3 TH/S und demnach insgesamt 800 TS/hs (gerundet) – im Einsatz hat.

KASPA Netzwerk unter Umständen nicht mehr dezentral

Wir müssen daher im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass das KASPA-Netzwerk nicht mehr dezentral ist, sofern Bitmain tatsächlich 800 TH/s der Gesamtnetzwerkleistung von 1200 TH/s zur Verfügung stellt und somit kontrolliert.

In diesem Fall wäre auch eine 51%-Attacke und Übernahme des Netzwerks denkbar.

Warum also keine Kaufempfehlung?

Die aktuelle Profitabilität für die KS3 Miner ist laut asicminervalue beachtlich:

So wird ein Profit von 2300 USD pro Tag und etwa 70.000 USD pro Monat ausgewiesen.

Sollte das Netzwerk jedoch aktuell tatsächlich überwiegend von Bitmain kontrolliert werden, dürfte der tatsächliche Wert von KAS gegen 0.00 USD gehen.

Für den Fall, dass der Kurswert trotz der Übernahme des Netzwerks angenommen wird, stellt sich jedoch die Frage, ob der Kurs nicht kurz nach der Auslieferung einbricht. Zur Erinnerung: 95 Miner entsprechen bereits einer Leistung von etwa 800 TH/s, somit lässt sich die gesamte aktuelle Netzwerkleistung von 1200 TH/s durch 145 Miner bereitstellen.

Angenommen, Bitmain würde nur 1.450 weitere Einheiten an Kunden ausliefern (was in etwa dem 10fachen der aktuellen weltweiten Hashrate entsprechen würde), so würde die Profitabilität um den Faktor 10 sinken. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Bitmain mehr als 1.450 Miner ausliefern wird.

Nehmen wir abweichend an Bitmain würde 5.000 Geräte ausliefern, müsste die Profitabilität um den Faktor 34 sinken. Bei dem aktuellen monatlichen Profit von etwa 60.000 USD, würden sich die Gewinne plötzlich auf lediglich 2.000 USD pro Monat reduzieren.

Es könnte daher sein, dass Bitmain aktuell absichtlich sehr wenige Minern selbst zum minen nutzt, um die Profitabilität künstlich hoch zu halten. Der unserer Meinung nach zu hoch gegriffene Preis von 49.800 USD würde sich sonst kaum verlangen lassen.

Damit nimmt Bitmain bewusst in Kauf, dass alle die diesen Miner vorbestellen einem Risiko von extrem hohen Verlusten ausgesetzt werden. Da das Thema äußerst komplex und von vielen Faktoren beeinflusst wird, ist das vorallem für Neukunden kaum vorher ersichtlich und die vermeintlich hohe Profitabilität verlockt viele dazu, eine Vorbestellung aufzugeben. Diese Unerfahrenheit könnte hier womöglich von Bitmain schamlos ausgenutzt werden. Natürlich können wir Bitmain keinen Betrug vorwerfen, da erfahrene Miner sicherlich wissen, wie sich die Profitabilität berechnet und Abstand nehmen würden. Der sehr hohe Vorbestellungspreis von 49.800 USD zeigt jedoch, dass Bitmain sich hier defintiv nur an unerfahrene Neuinvestoren richtet (die womöglich viel Geld verlieren könnten).

Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, sich vor einer Investition im Krypto-Mining kostenlos von uns beraten zu lassen. Rückwirkend betrachtet ist das Bitcoin Mining (inkl. ASIC MINER HOSTING) immer die beste Entscheidung gewesen und sollte dies auch für die Zukunft sein.

Die hier getroffenen Annahmen ergeben sich aus öffentlich verfügbaren Daten. Wir möchten betonen, dass wir Bitmain kein unerlaubtes Verhalten vorwerfen können und es sich lediglich um eine Möglichkeit handelt, warum die Hashrate im Netzwerk derart stark angestiegen ist. Es wäre auch möglich, dass der Anstieg der Hashrate im Kaspa-Netzwerk durch andere Umstände eingetreten ist und unsere Annahmen unzutreffend ist.

VonLin

Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland

Wir Wissen wie schwierig es ist verlässliche Informationen im Internet zu steuerlichen Themen zu finden. Aus diesem Grund haben wir für Euch heute zwei wichtige Quellen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland für Euch verfügbar gemacht.

Das Poolmining von Kryptowährungen, bei dem mehrere Personen ihre Rechenleistung bündeln, um gemeinsam Coins zu erwerben, wirft in Deutschland Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Leistungen der Miner nicht um steuerbare Vorgänge handele, da es an einem identifizierbaren Leistungsempfänger fehle. Mehrere Stimmen in der Literatur vertreten ebenfalls diese Ansicht. Andere Experten argumentieren jedoch, dass das Mining eine steuerbare Leistung darstellt, da es sich um eine unternehmerische Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht und einem Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt. Die Einordnung des Einzel-Mining ist umstritten, noch schwieriger ist die Übertragung auf das Poolmining. Die Anforderungen an einen Unternehmer bei Personenmehrheit sind erhöht und werden von Poolminern, die nicht als Unternehmen auftreten, nicht erfüllt. Die zivilrechtliche Einordnung des Mining ist ebenso umstritten, wie die umsatzsteuerliche Behandlung des Poolmining in Deutschland.

siehe auch Gutachten des Deutschen Bundestag „zur Umsatzsteuerliche Behandlung von Poolmining bei Bitcoins“ (externer Link)

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. Mai 2022 ein Schreiben veröffentlicht, in dem die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token erläutert wird. Virtuelle Währungen werden als digital dargestellte Werteinheiten definiert, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Bekannte Beispiele sind Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple. Token sind digitale Einheiten mit bestimmten Ansprüchen oder Rechten, deren Funktionen variieren. Sie können als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen im Netzwerk oder von einer Projektinitiatorin oder einem Projektinitiator zugeteilt werden. Insbesondere lassen sich die folgenden Kategorien von Token unterscheiden: Utility Token, Security Token, Asset Token, Payment Token und Hybrid Token.

Im Schreiben werden die ertragsteuerrechtliche Einordnung von virtuellen Währungen und Token sowie die Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging) erläutert. Zudem werden die Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung für Staking, dem Betrieb einer Masternode, der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und Token, der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und Token für Lending sowie der durch Hard Forks und Airdrops erhaltenen Einheiten erörtert.

Das Schreiben gibt eine Anwendungsregelung für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token vor. Es wird dabei zwischen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung im Betriebsvermögen und im Privatvermögen unterschieden. Es wird auch auf die ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token eingegangen. Dabei werden Utility Token als digitale Einheiten definiert, die den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Funktionen eines Netzwerks gewähren, während Security Token als digitale Einheiten definiert werden, die Rechte wie Aktien oder Anleihen verkörpern.

Das Schreiben ist relevant für Personen, die mit virtuellen Währungen und Token handeln, insbesondere für Unternehmen und Start-ups, die durch Initial Coin Offerings alternative Finanzierungsmethoden nutzen. Es bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token und gibt Anleitungen für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen und Einkünften.

Das vollständige BMF-Schreiben zum Thema „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ ist hier (externer Link) abrufbar.

VonLin

DIE Alternative zum Kauf anonymer Bitcoins (und anderer Kryptowährungen)

Um anonyme Bitcoins und andere Coins zu erhalten gibt es mehrere Wege, welche auch über mehrere Schwachstellen verfügen. Diese Wege und die damit verbundenen Risiken möchten wir hier kurz erläutern.

Dem Grunde nach gibt es 3 Methoden um anonym Bitcoins zu kaufen:

  • Verwenden eines Mixers
  • Kauf an einem Bitcoin/Crypto-Automaten
  • Coins selbst minen

Bitcoin und andere Währungen basieren wie allseits bekannt auf einer Blockchain – d. h. alle vorherigen Transaktionen sind öffentlich einsehbar.

Dies wird insbesondere bei der Verwendung von Mixern zum Problem, denn die eingezahlte und ausgezahlte Summe lässt sich auch über mehrere (und sogar unterschiedliche) Wallets hinweg verfolgen. Bessere Mixer setzen daher auf eine Zeitverzögerung und auf das Aufsplitten in mehrere Transaktionen. Aber auch diese Transaktionen könnten mit genug Rechenleistung und Know-How eines Tages nachverfolgt werden.

Als Alternative bietet sich der Kauf an einem Automaten an. Leider gab es aber auch hier in der letzten Zeit viele Änderungen und bei höheren Beträgen sind Einzahlungen ohne entsprechende Identitätsnachweise nicht mehr möglich.

Crypto ATM

Crypto-ATM

Zudem besteht immer das Risiko einer geloggten IP-Adresse bei der Signierung einer Transaktion im Netzwerk

Was ist also die sicherste Lösung um anonyme Bitcoins und andere Cryptos zu erhalten?

Die Lösung ist relativ simpel: Die Coins einfach selbst minen!

Hierdurch entstehen sozusagen fast neue Coins, „fast“ da die Coins natürlich zuerst der Mining-Pool erhält, welche im Anschluss an die Miner ausgezahlt werden.

Wie wird das Problem mit der IP-Adresse gelöst?

Hier bietet sich die Verwendung eines VPNs an. Auch Miner (aller Hersteller) funktionieren mit dem passenden Router über ein VPN (hierzu haben wir auch einen separaten Artikel). Zusätzlich lässt sich als Wallet z. B. bei Bitcoin auch das beliebte Electrum verwenden. Der Vorteil von Electrum als Wallet ist die Verfügbarkeit des TOR-Netzwerks, d. h. eine Verbindung wird nie direkt zum BTC-Netzwerk aufgebaut.

Hierzu muss lediglich der TOR-Browser heruntergeladen und gestartet werden. In Electrum wird anschließend unter den Einstellungen der Proxy aktiviert.

Electrum Tor Proxy

Electrum Proxy Einstellungen

Ein mitloggen Eurer echten IP ist damit sowohl beim minen als auch beim bezahlen (mit Electrum bei BTC) ausgeschlossen.

Das einzig verbleibende Risiko verbleibt also bei Eurem VPN-Anbieter – welches sich natürlich durch eine gute Wahl reduzieren lässt.

Wie bekomme ich günstig einen Miner?

Die neueren Modelle mit einer hohen Effizienz sind selbstverständlich teurer, wenn das Ziel jedoch Anonymität ist, muss eine profitable Effizienz gar nicht mehr gegeben sein. Rein logisch genügt es, wenn die Kosten für den Strom in anonyme BTC, ETH etc. umgewandelt werden können.

Hierfür eignen sich natürlich perfekt ältere und gebrauchte Modelle von Bitmain und Innosilicon. Wir bei Millionminer bieten daher nicht nur Neuware an, sondern auch gebrauchte Miner (zum Shop – hier klicken). Selbstverständlich werden unsere Miner vor dem Versand erneut auf Funktion geprüft und die Prüfung per Video dokumentiert.