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VonLin

Grenze zum Anlagebetrug: Bitmain verkauft KASPA Miner KS3 trotz Netwerkübernahme

Als professioneller Anbieter von Mining-Hardware beobachten wir den Markt sehr genau und möchten unseren Kunden eine umfassende Beratung anbieten. Uns erreichen in letzter Zeit sehr viele Kundenanfragen zum Bitmain Antminer KS3. Einem ASIC-Miner für die Kryptowährung KASPA (KAS).

Wir raten unseren Kunden zum jetzigen Zeitpunkt von einem Kauf dieses Geräts ab. Aus diesem Grund werden wir auch in der näheren Zukunft keine KS3 Miner zum Kauf anbieten.

Warum wir keinen Antminer KAS Miner KS3 anbieten

Aktuell wird der KAS3 Miner von Bitmain für 49.800 USD als Pre-Order angeboten:

Wenn wir die Netzwerk-Hashrate des Kaspa-Netzwerks genauer betrachten stellen wir fest, dass die Miningleistung im Netzwerk sprunghaft angestiegen ist:

Die aktuelle Hashrate des gesamten Netzwerks liegt damit bei etwa 1210 TH/s. An dem oben dargestellten Graphen lässt sich erkennen, dass Bitmain vermutlich im März 2023 mit zahlreichen Antminern zu minen begonnen hat. Die weitere Steigerung von etwa 66% lässt erahnen, dass Bitmain aktuell etwa 95 KS3 Miner – mit je 8.3 TH/S und demnach insgesamt 800 TS/hs (gerundet) – im Einsatz hat.

KASPA Netzwerk unter Umständen nicht mehr dezentral

Wir müssen daher im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass das KASPA-Netzwerk nicht mehr dezentral ist, sofern Bitmain tatsächlich 800 TH/s der Gesamtnetzwerkleistung von 1200 TH/s zur Verfügung stellt und somit kontrolliert.

In diesem Fall wäre auch eine 51%-Attacke und Übernahme des Netzwerks denkbar.

Warum also keine Kaufempfehlung?

Die aktuelle Profitabilität für die KS3 Miner ist laut asicminervalue beachtlich:

So wird ein Profit von 2300 USD pro Tag und etwa 70.000 USD pro Monat ausgewiesen.

Sollte das Netzwerk jedoch aktuell tatsächlich überwiegend von Bitmain kontrolliert werden, dürfte der tatsächliche Wert von KAS gegen 0.00 USD gehen.

Für den Fall, dass der Kurswert trotz der Übernahme des Netzwerks angenommen wird, stellt sich jedoch die Frage, ob der Kurs nicht kurz nach der Auslieferung einbricht. Zur Erinnerung: 95 Miner entsprechen bereits einer Leistung von etwa 800 TH/s, somit lässt sich die gesamte aktuelle Netzwerkleistung von 1200 TH/s durch 145 Miner bereitstellen.

Angenommen, Bitmain würde nur 1.450 weitere Einheiten an Kunden ausliefern (was in etwa dem 10fachen der aktuellen weltweiten Hashrate entsprechen würde), so würde die Profitabilität um den Faktor 10 sinken. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Bitmain mehr als 1.450 Miner ausliefern wird.

Nehmen wir abweichend an Bitmain würde 5.000 Geräte ausliefern, müsste die Profitabilität um den Faktor 34 sinken. Bei dem aktuellen monatlichen Profit von etwa 60.000 USD, würden sich die Gewinne plötzlich auf lediglich 2.000 USD pro Monat reduzieren.

Es könnte daher sein, dass Bitmain aktuell absichtlich sehr wenige Minern selbst zum minen nutzt, um die Profitabilität künstlich hoch zu halten. Der unserer Meinung nach zu hoch gegriffene Preis von 49.800 USD würde sich sonst kaum verlangen lassen.

Damit nimmt Bitmain bewusst in Kauf, dass alle die diesen Miner vorbestellen einem Risiko von extrem hohen Verlusten ausgesetzt werden. Da das Thema äußerst komplex und von vielen Faktoren beeinflusst wird, ist das vorallem für Neukunden kaum vorher ersichtlich und die vermeintlich hohe Profitabilität verlockt viele dazu, eine Vorbestellung aufzugeben. Diese Unerfahrenheit könnte hier womöglich von Bitmain schamlos ausgenutzt werden. Natürlich können wir Bitmain keinen Betrug vorwerfen, da erfahrene Miner sicherlich wissen, wie sich die Profitabilität berechnet und Abstand nehmen würden. Der sehr hohe Vorbestellungspreis von 49.800 USD zeigt jedoch, dass Bitmain sich hier defintiv nur an unerfahrene Neuinvestoren richtet (die womöglich viel Geld verlieren könnten).

Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, sich vor einer Investition im Krypto-Mining kostenlos von uns beraten zu lassen. Rückwirkend betrachtet ist das Bitcoin Mining (inkl. ASIC MINER HOSTING) immer die beste Entscheidung gewesen und sollte dies auch für die Zukunft sein.

Die hier getroffenen Annahmen ergeben sich aus öffentlich verfügbaren Daten. Wir möchten betonen, dass wir Bitmain kein unerlaubtes Verhalten vorwerfen können und es sich lediglich um eine Möglichkeit handelt, warum die Hashrate im Netzwerk derart stark angestiegen ist. Es wäre auch möglich, dass der Anstieg der Hashrate im Kaspa-Netzwerk durch andere Umstände eingetreten ist und unsere Annahmen unzutreffend ist.

VonLin

Fallstudie: Investitionsmöglichkeit mit dem Antminer S19j Pro

Wir stellen eine attraktive Investitionsmöglichkeit vor die exklusiv auf millionminer.com verfügbar ist. Derzeit bieten wir ein Paket von 10 Antminer S19j Pro an, die jeweils eine beeindruckende Hash-Rate von 120 TH/s erreichen. Der Preis für dieses Paket liegt bei etwa 20.000 USD.

Das Angebot finden Sie hier: https://www.millionminer.com/10x-bitmain-antminer-s19j-pro-122th-s-total-1220th-s-gehostet-fuer-0-10-eur.html

Obwohl die unmittelbare Rentabilität dieser Investition vielleicht nicht die höchste ist, gibt es überzeugende Gründe, sie sorgfältig in Betracht zu ziehen.

Ertragspotenzial: Mit dem Erwerb dieser 10 Geräte können Sie mit monatlichen Einnahmen von etwa 0,102 bis 0,115 BTC rechnen. Bei einem aktuellen Wechselkurs von 0,11 BTC für 2.970 USD ergibt dies einen beträchtlichen monatlichen Ertrag.

Elektrizitätskosten: Der Betrieb dieser Geräte ist mit unserem speziellen Hosting-Stromtarif von nur 0,08 USD in Dubai möglich. Dies ergibt eine konstante monatliche Belastung von $1.932 USD.

Gewinnspanne: Unter Berücksichtigung der oben genannten Einnahmen und Stromkosten wird der monatliche Gewinn auf 1.037 USD geschätzt.

Es ist jedoch wichtig, die möglichen Auswirkungen eines Anstiegs des Bitcoin-Preises zu berücksichtigen. Wenn der Wert beispielsweise erneut auf 60.000 USD steigen würde, müsste sich zwangsläufig bei der Rentabilität dieser Investition ein deutlicher Schub ergeben.

Ertragspotenzial: Bei einem Anstieg des Bitcoin-Preises würden sich die monatlichen Einnahmen aus den 10 Geräten auf etwa 0,102 bis 0,115 BTC belaufen, was jedoch nun einem Ertrag von 6.600 USD entsprichen würde.

Elektrizitätskosten: Die Stromkosten würden jedoch unverändert bei nur 0,08 USD und somit 1.932 USD pro Monat liegen.

Gewinnspanne: In diesem Szenario würde Ihr monatlicher Gewinn auf 4.668 USD ansteigen.

Mit Blick auf ein solches Szenario in der Zukunft ist zu erwarten, dass ein einzelner Miner für ca. 10.000 USD gehandelt werden würde, während das von uns angebotene Bundle-Set wahrscheinlich einen Wert von ca. 100.000 USD haben wird. Diese Projektion zeigt das Potenzial für eine erhebliche Wertsteigerung Ihrer Investition – neben der Eingang erwähnten beachtlichen Ertragssteigerung.

Bei Fragen zu unseren Bitcoin Miner Angeboten können Sie uns jederzeit kontaktieren.

VonLin

Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland

Wir Wissen wie schwierig es ist verlässliche Informationen im Internet zu steuerlichen Themen zu finden. Aus diesem Grund haben wir für Euch heute zwei wichtige Quellen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland für Euch verfügbar gemacht.

Das Poolmining von Kryptowährungen, bei dem mehrere Personen ihre Rechenleistung bündeln, um gemeinsam Coins zu erwerben, wirft in Deutschland Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Leistungen der Miner nicht um steuerbare Vorgänge handele, da es an einem identifizierbaren Leistungsempfänger fehle. Mehrere Stimmen in der Literatur vertreten ebenfalls diese Ansicht. Andere Experten argumentieren jedoch, dass das Mining eine steuerbare Leistung darstellt, da es sich um eine unternehmerische Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht und einem Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt. Die Einordnung des Einzel-Mining ist umstritten, noch schwieriger ist die Übertragung auf das Poolmining. Die Anforderungen an einen Unternehmer bei Personenmehrheit sind erhöht und werden von Poolminern, die nicht als Unternehmen auftreten, nicht erfüllt. Die zivilrechtliche Einordnung des Mining ist ebenso umstritten, wie die umsatzsteuerliche Behandlung des Poolmining in Deutschland.

siehe auch Gutachten des Deutschen Bundestag „zur Umsatzsteuerliche Behandlung von Poolmining bei Bitcoins“ (externer Link)

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. Mai 2022 ein Schreiben veröffentlicht, in dem die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token erläutert wird. Virtuelle Währungen werden als digital dargestellte Werteinheiten definiert, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Bekannte Beispiele sind Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple. Token sind digitale Einheiten mit bestimmten Ansprüchen oder Rechten, deren Funktionen variieren. Sie können als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen im Netzwerk oder von einer Projektinitiatorin oder einem Projektinitiator zugeteilt werden. Insbesondere lassen sich die folgenden Kategorien von Token unterscheiden: Utility Token, Security Token, Asset Token, Payment Token und Hybrid Token.

Im Schreiben werden die ertragsteuerrechtliche Einordnung von virtuellen Währungen und Token sowie die Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging) erläutert. Zudem werden die Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung für Staking, dem Betrieb einer Masternode, der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und Token, der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und Token für Lending sowie der durch Hard Forks und Airdrops erhaltenen Einheiten erörtert.

Das Schreiben gibt eine Anwendungsregelung für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token vor. Es wird dabei zwischen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung im Betriebsvermögen und im Privatvermögen unterschieden. Es wird auch auf die ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token eingegangen. Dabei werden Utility Token als digitale Einheiten definiert, die den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Funktionen eines Netzwerks gewähren, während Security Token als digitale Einheiten definiert werden, die Rechte wie Aktien oder Anleihen verkörpern.

Das Schreiben ist relevant für Personen, die mit virtuellen Währungen und Token handeln, insbesondere für Unternehmen und Start-ups, die durch Initial Coin Offerings alternative Finanzierungsmethoden nutzen. Es bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token und gibt Anleitungen für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen und Einkünften.

Das vollständige BMF-Schreiben zum Thema „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ ist hier (externer Link) abrufbar.